Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einlegen – so geht’s

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Die Zeugnisnoten sind manchmal ein Grund für eine Überraschung. Die kann gut ausfallen. Es kommt aber eben auch vor, dass sie schlechter ist, als du vielleicht gedacht hast. Im Zweifel kannst du sogar Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einlegen. Wie das geht, erklären wir dir in diesem Artikel.

Wann solltest du Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einlegen?

Du solltest nur dann Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einlegen, wenn sie

  • sehr relevant für dich ist und
  • du gute Aussichten auf Erfolg hast.

Beide Punkte sind im Folgenden näher erklärt.

Die Relevanz der Schulnote für dich

Wahrscheinlich ist für dich jede Schulnote ähnlich wichtig. Und das ist auch verständlich. Wenn du dir deine Schullaufbahn insgesamt anschaust, gibt es jedoch Unterschiede. Besondere Relevanz haben:

  • Noten auf Abschlusszeugnissen (zum Beispiel Abitur, Mittlere Reife),
  • Noten in den Hauptfächern (zum Beispiel Deutsch, Mathematik, Englisch),
  • Noten, die deine Versetzung gefährden könnten,
  • Noten auf Zeugnissen, mit denen du dich um einen Ausbildungsplatz bewerben möchtest.

Wenn du zum Beispiel im ersten Halbjahrszeugnis der achten Klasse eine 2 in Sport hast, aber eine 1 für richtig hältst, solltest du vielleicht mal mit deinem Lehrer oder deiner Lehrerin darüber sprechen. Aber nicht unbedingt sofort Einspruch einlegen.

Deine Aussichten auf Erfolg

Die Mühe, Widerspruch einzulegen, solltest du dir zusätzlich nur dann machen, wenn du möglichst gut nachweisen kannst, dass eine Note wirklich nicht gerechtfertigt ist.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die Gesamtnote in der Unter- oder Mittelstufe um zwei oder mehr Noten von deinem Notendurchschnitt der Klassenarbeiten abweicht,
  • dein*e Lehrer*in dich und deine Eltern nicht rechtzeitig darüber informiert hat, dass du eine 5 oder schlechter auf dem Zeugnis bekommen wirst,
  • du dich ohne nachvollziehbaren Grund im Vergleich zu den letzten Zeugnissen stark verschlechtert hast (mindestens um zwei Noten)-

Die Corona-Zeit kann ebenfalls ein Grund sein, dass du gegen eine Note Widerspruch einlegen kannst. Hat sich deine Note in der Zeit sehr stark verschlechtert, war die Zeit im Halbjahr aber zu kurz, um dich wirklich einzubringen, lohnt es sich auf jeden Fall, noch einmal mit der Schule zu sprechen.

Die Landesregierung hat ganz klar festgelegt, dass durch die Schulschließungen zur Corona-Zeit keine Schüler*innen benachteiligt werden dürfen. Wenn du deswegen nicht genügend Möglichkeiten hattest, dich einzubringen (zum Beispiel, weil du keine Aufgaben bekommen hast), deine Note aber trotzdem deutlich schlechter ausgefallen ist als vorher, solltest du noch einmal mit der Schule sprechen.

Was du tun musst, wenn du Widerspruch gegen eine Zeugnisnote einlegst

Okay, du hast dich also entschieden, Widerspruch einzulegen, weil die Note sehr wichtig für dich ist und die Aussichten auch gut sind.

Bevor du jetzt direkt ein Schreiben verfasst oder mit deinen Eltern sogar gleich zum Anwalt gehst, denke am besten daran, dass Lehrer*innen auch Menschen sind und dass du womöglich noch eine Weile gut mit ihnen auskommen möchtest.

Niemand mag es, wenn die eigene Kompetenz in Zweifel gezogen wird, noch dazu gleich vor Vorgesetzten. Dein*e Lehrer*in hat sich bei deiner Note sicher etwas gedacht, und es ist nur fair, wenn du mit ihm/ihr sprichst, bevor du die nächsten Schritte tust.

(Dafür ist eigentlich der perfekte Zeitpunkt, bevor du das Zeugnis bekommst, denn dann kann man noch sehr leicht etwas ändern. Aber es geht zur Not wie gesagt auch im Nachhinein.)

Am besten sprichst du also erst einmal dein*e Lehrer*in direkt darauf an, dass du die Note nicht gerechtfertigt findest. Bereite dich gut auf dieses Gespräch vor. Notiere dir alle schriftlichen und mündlichen Noten, die du in dem Halbjahr bekommen hast und errechne den Durchschnitt aus ihnen. Wenn du es noch weißt, solltest du auch besondere Leistungen von dir (Referat, eine besonders gelungene Hausaufgabe oder ähnliches) notieren, damit du sie als Argument anbringen kannst.

Sammle alle Argumente, die für eine bessere Note für dich sprechen. Kein gutes Argument ist übrigens: “Der/Die XXX hatte aber auch eine 2!” Ein solches Argument kann dein*e Lehrer*in ganz schnell entkräften. Viel besser ist es, wenn du nur mit deinen eigenen Leistungen argumentierst.

Bitte deine*n Lehrer*in um einen Gesprächstermin, zu dem du am besten auch deine Eltern mitbringst. So könnt ihr euch alle auf das Gespräch vorbereiten. Du kannst auch anrufen, wenn dir das lieber ist (oder deine Eltern anrufen lassen).

Könnt ihr euch in dem Gespräch nicht gegenseitig überzeugen, ist der nächste Schritt der Weg zur Schulleitung. Auch hier rufst du an oder bittest um einen Gesprächstermin. Und auch hier stellst du alle Argumente vor.

Egal, wie die Schulleitung reagiert, der nächste Schritt ist der schriftliche Widerspruch. Den braucht die Schule um tätig zu werden.

Formale Anforderungen an den Widerspruch

Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Er muss genau beschreiben, gegen welche Note du Einspruch einlegst (Fach und genaue Zeugnisbezeichnung, zum Beispiel Jahreszeugnis der 9. Klasse). Außerdem muss er deine Begründung beinhalten. Diese hast du ja schon für die Gespräche vorbereitet.

Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern den Brief schreiben und auch unterschreiben. Du kannst aber selbstverständlich auch unterschreiben – schließlich ist es deine Zeugnisnote.

Den Widerspruch schickst du dann an die Schulleitung. Diese muss sich daraufhin dann in irgendeiner Form äußern. Entweder lehnt sie ihn ab, worauf dir natürlich noch die Möglichkeit bleibt, dich ans Schulamt zu wenden. Dies solltest du jedoch nur dann tun, wenn du zum Beispiel wegen dieser Note deinen Traumjob nicht bekommst oder du deinen Abschluss deswegen nicht erhältst.

Nimmt die Schule den Widerspruch an, so stellt sie dir ein neues Zeugnis aus. Das alte Zeugnis musst du dann wieder bei der Schule abgeben.

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