Das Zeitalter des Absolutismus

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Mit dem Beginn des 17. Jahrhunderts und mit dem Abschluss des Dreißigjährigen Kriegs entwickelte sich in Europa der Absolutismus als Staats- und Regierungsform: Im Absolutismus ist eine einzige Person der Träger aller Staatsgewalt. Diese uneingeschränkte Macht wurde von niemanden kontrolliert oder reglementiert. Der Absolutismus war zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) und der Französischen Revolution (1789) die verbreitetste Herrschaftsform in Europa.

Dabei gab es einige Unterschiede in den Erscheinungsformen und in den Abläufen – die Grundzüge eines absolutistischen Fürstenstaats treffen allerdings überall zu.

Der Zerfall der landständischen Verfassung

Im Entwicklungsprozess zum Absolutismus gilt der Versuch der jeweiligen Landesherren, das in der Tradition gewachsene Kräfteverhältnis des Ständestaates zu überwinden, als wesentliches Kennzeichen.

Das im 13. Jahrhundert entstandene spätmittelalterliche bzw. frühneuzeitliche, feudale Ordnungsgefüge kannte zwei Akteure: Einerseits die Herrschenden, die auf der Basis verschiedener Hoheitsrechte und der Geburtsrechte über die Hoheit verfügten und andererseits die Landesstände, die über lange Zeiträume hinweg gewisse Hoheitsrechte errungen hatten und somit in die Regierung mehr oder auch minder stark involviert waren.

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Diese Landesstände setzten sich zusammen aus dem Adel, den Prälaten – also der hohen Geistlichkeit mit Grundbesitz – sowie aus den Städten und Marktflecken. Die Geburt des Menschen bestimmte grundsätzlich über die Standeszugehörigkeit. Ein sozialer Aufstieg war geradezu unmöglich.

Die Bauernschaft stellte zwar den überwiegenden Teil des Volkes, war im Ständesystem aber nicht präsent. Ihre Beteiligung am politischen Geschehen war ausgeschlossen.

Der Kampf um politische Beteiligung

Im 15. Jahrhundert traten die Landstände, damals Landschaften genannt, in Landtagen zusammen. Die Landtage fungierten allerdings nicht aus eigener Kraft. Sie waren vielmehr von den Landesherren einberufen worden.

Zu den damals bedeutsamen Freiheiten der Landstände zählten eine weitgehend selbstständige Steuerverwaltung der Städte und damit verbunden ein Recht auf Steuerbewilligung, sowie ein Recht, Beschwerden führen und Lösungen einfordern zu können.

Besonders das Recht der Steuerbewilligung war ein probates Mittel zur Kontrolle der Landesherren und zur Sicherung politischer Teilhabe. In diversen Fällen unternahmen die Stände den Versuch, Einflüsse auf die Gesetzgebung, die Besetzung fürstlicher Behörden und auf die Bündnispolitik des jeweiligen Herrscherhauses auszuüben.

Der frühe Absolutismus und der herrschaftliche Aufstieg

Diese Konstellationen sorgten für einen ständigen Machtkampf. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts gelang den Landesherren jedoch in weiten Teilen ein zunehmender Machtzuwachs. Demnach hatte sich beispielsweise die Möglichkeit, nicht den kompletten Landtag, sondern nur einzelne, manipulierbare Ausschüsse einzuberufen, als wirksames Mittel erwiesen.

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Nach und nach verschoben sich dann die Kräfteverhältnisse. Immer mehr Zuständigkeiten und staatliche Kompetenzen bündelten sich in den Händen der Landesfürsten – dieses charakteristische Merkmal des Absolutismus war zwischen 1648 und 1789 wirksam.

Das Streben nach umfassenden Freiheiten der Fürsten erhielt zudem durch die Bestimmungen des Westfälischen Friedensschlusses einen ganz erheblichen Aufschwung: Damit wurde einerseits die fürstliche Souveränität der Landeshoheit ausgebaut, die den Landesherren uneingeschränkte Kriegsrechte einräumten. Zugleich wurden die Landesstände im Jahr 1654 per Reichstagsbeschluss gezwungen, automatisch sämtliche Summen für Reichs- und Kreisauflagen zu bewilligen.

Nun war es den Landesherren möglich, ein höriges Verwaltungssystem zu etablieren: Besonders in Verwaltung und Justiz brauchte es zur Bewältigung der neuen Staatsaufgaben motivierte, gut ausgebildete und natürlich absolut loyale Beamte.

Die Behörden der Fürsten waren vorwiegend mit bürgerlichen Juristen besetzt, deren Anzahl im 17. Jahrhundert stetig anwuchs. Denn wer sich im Dienst für das Herrscherhaus bewährte, hatte mit Aussichten auf eine Erhebung in den Adelsstand gewisse Möglichkeiten auf einen sozialen Aufstieg. Ein sogenannter Briefadel entstand, dem nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs zunehmend auch verdiente bürgerliche Offiziere angehörten.

Den neuen Adligen war es möglich, ihren Wirkungskreis auch über die Standesgrenzen hinweg auszudehnen – Anerkennung vom alten Adel erhielten sie jedoch nicht. Vielmehr galten nobilitierte Bürgerliche als Adlige zweiter Klasse. Wesentliche „Edelmannsfreiheiten“ wie beispielsweise die niedere Gerichtsbarkeit blieben ihnen versagt.

Die Ökonomie eines Fürstenstaates

Neben dem Ertrag aus eigenem Grundbesitz beschränkten sich die Einkünfte der Landesfürsten vor dem absolutistischen Zeitalter auf die Abschöpfungen der Regalien. Regalien waren sehr lukrative Hoheitsanrechte wie Zoll-, Münz- und Marktrechte oder auch Gerichtsgelder.

Weil aber die Mittel der Fürsten zur Finanzierung größerer Baumaßnahmen, Infrastrukturerneuerungen und zur Unterhaltung ihrer Kriegskassen nicht reichten, waren viele Herrschaften überschuldet und folglich auf zusätzliche, besonders teure Steuerbewilligungen durch die jeweiligen Landtage angewiesen.

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Dieses Dilemma motivierte viele Fürsten, zusätzliche Geldquellen für den Aufbau ihrer stehenden Heere, ihren Beamtenapparat und ihre ständig anwachsenden Repräsentationskosten zu erschließen – und die sollten von ständischen Bewilligungen durchweg unabhängig sein.

So begannen die Herrschenden, lenkend in die Wirtschaft ihres Herrschaftsbereichs einzugreifen: Der frühkapitalistische Merkantilismus entwickelte sich. Die Förderung eines strategischen Handels und der gewerblichen Produktion war das wichtigste Instrument hierfür.

Eine ganz gezielte Schutzzollpolitik sorgte für verteuerte Einfuhren und verbilligte Ausfuhren. Sie waren ebenso effektiv wie der Abbau binnenstaatlicher Zollschranken.

Große Bedeutung kam der Errichtung von Manufakturen zu, die von staatlich garantierten Monopolen und anderen gesonderten Privilegien profitierten. Sie standen außerhalb der Zunftordnung und konnten mithilfe arbeitsteiliger Verfahren rationeller arbeiten. So kam es zur Entstehung von Glas-, Leder-, Gobelin-, Woll- und Baumwollmanufakturen. Aber lediglich im Idealfall gelang es ihnen, ausreichend Steuergeld in die fürstlichen Kassen zu bringen.

Der absolutistische Herrscher

Deutlich entwickelte sich die Sucht der Herrschenden zu übergroßer architektonischer und zeremonieller Prachtentfaltung. Sämtliche verfügbaren Künste dienten der Darstellung der absoluten Macht. Neben dem ästhetischen Wert hatten Prunkbauten und große Gartenanlagen, rauschende Feste und triumphale Einzüge sowie Theater-, Oper- und Ballettaufführungen das Ziel der Inszenierung von der Bedeutung und Machtfülle der Herrschenden. Das ging bis hin zur Darstellung eines Gottesgnadentums und einer Heiligung. Statuen, Gemälde und Deckenbilder, die bevorzugt mystische Heroen und antike Götter abbildeten, waren ebenfalls Mittel zum Zweck. Sie dienten der Überhöhung, der Darstellung von Glanz und Ruhm, vermeidlicher Tugendhaftigkeit und des Vorrangstellung generierenden Selbstverständnisses der absolutistischen Fürsten.

Die Herrschenden sahen sich auf einer Stufe mit Apoll, Herkules, Zeus und Jupiter. So wollten sie von sämtlichen Untertanen begriffen werden, denn das Fürstenideal war unumstößlich.

Sämtliche monumentale Schlossbauten aus dieser Zeit stellen sich dar als Vergegenwärtigung des Absolutismus: Ihr Aufriss, über das Äußere gelegene Ställe, Gesindetrakte und Adelsappartements sowie private Kabinette und Staatsräume laufen mithilfe wuchtiger Treppenanlagen direkt auf den Thronsaal im Zentrum zu. So galt der gesamte Aufbau als Spiegelbild der absolutistischen Gesellschaft, der sich um die Machthabenden gruppiert.

Der Bau prunkvoller Schlösser war das eine, das höfische Zeremoniell das andere Mittel, die Herrschaftsidee des Absolutismus zu repräsentieren. So entstanden zeremonielle Abläufe, die strikt geregelten Kulthandlungen ähnlich den Herrschenden ununterbrochen als göttlich darstellen sollten.

Die zeremoniellen Vorschriften hatten die Funktion, Distanz oder Nähe zum Herrschenden zu regulieren und sämtlichen Gliedern des Hofes den zukommenden Rang zuzuweisen. Diese durchdachte Dramaturgie spiegelte somit die gesellschaftliche Realität im Absolutismus wider.

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