Hitzefrei in der Schule: Das musst du wissen

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Hitzefrei – denn nicht alle mögen’s heiß

Hurra, Hitzefrei! Mit dem Sommer kehren natürlich wieder die steigenden Temperaturen zu uns zurück. Manchmal wird es sogar so warm, dass die Schulleitung einen frühzeitigen Unterrichtsschluss anordnet. In diesem Fall ist von Hitzefrei die Rede. Einige sagen dazu auch Hitzeferien. Teilweise bekommen auch Berufstätige die Möglichkeit, wegen Hitze vorzeitig gehen zu dürfen.
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Doch was musst du zum Thema ‘Hitzefrei in der Schule’ sonst noch wissen? Die folgenden Punkte können deine Fragen hoffentlich beantworten. Übrigens ganz nebenbei: Am 24.8.1892 gab es in Deutschland zum ersten Mal Hitzeferien. Die Idee ist damit alles andere als neu. Aber sie sorgt immer noch für eine Menge Freude bei der Schülerschaft.

Warum gibt es Hitzefrei eigentlich?

Bestimmt hast du es schon mal selbst gemerkt: Bei Hitze lernen zu müssen ist ziemlich anstrengend. Das weiß auch deine Schule. Deshalb bekommst du Hitzefrei, wenn konzentriertes Arbeiten in den heißen Klassenzimmern nicht mehr möglich ist. Die Zimmertemperatur des Klassenraums ist also ausschlaggebend. Ab wann es soweit ist, beschließt jede Schule ganz individuell. Einige schließen ihre Pforten bei 25 Grad Celsius in den Räumen, andere erst später. Auf die Wärme in den Klassen haben zudem die baulichen Gegebenheiten eine Auswirkung. In Schulen mit Flachdächern speichert sich die Hitze viel schneller als bei Gebäuden mit Giebeldach. Statt vollständigem Stundenausfall werden die Unterrichtseinheiten manchmal nur zeitlich verringert. Mehr Informationen dazu findest du eine Rubrik weiter.

Ab wann hat man in der Schule überhaupt Hitzefrei?

Die Frage nach Hitzefrei ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Meistens muss die jeweilige Schulleitung selbst entscheiden, ab wann die Räumlichkeiten wegen Hitze geschlossen werden. Eine allgemeingültige Gesetzgebung gibt es seit zwanzig Jahren nicht mehr. Abiturprüfungen finden trotz hoher Temperaturen hingegen meistens statt. Allerdings hängt es hier wieder vom Einzelfall ab. Oft werden für die Prüfung dann kühlere Räume aufgesucht. Die anderen haben das Glück, vor der Zeit Schulschluss zu kriegen. Zeitlich gekürzte Schulstunden kann man als kleine Hitzeferien ansehen. Hausaufgaben fallen an diesen Tagen oft aus.
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Darf man bei Hitzefrei sofort nach Hause gehen?

Grundsätzlich schon, an dieser Stelle muss man aber wiederum unterscheiden. Auf einer weiterführenden Schule kannst du dich natürlich alleine auf den Heimweg machen. Kinder in Grundschulen dürfen ohne Begleitung nur dann die Schule verlassen, wenn es für die Eltern in Ordnung ist. Ansonsten bringt sie ein Elternteil nach Hause. Niedersächsische Grundschulen sind beispielsweise verlässlich, das heißt sie geben nicht ohne Ankündigung Hitzeferien. Zur Klärung erhalten die Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Dokument. Darin geben sie an, ob ihr Kind bei Hitzeferien eigenständig heimkehren darf. Teilweise bieten Grundschulen spezielle Betreuungsstunden an. In diesen Zeiten wird kein Unterricht anberaumt, sondern gebastelt oder auf dem Pausenhof gespielt. Dann lässt sich die Hitze einigermaßen gut ertragen. Zum regulären Schulschluss endet die Betreuungsstunde für alle Anwesenden.

Bekommt die Oberstufe bei Hitze auch frei?

Die Oberstufenjahrgänge (Sekundarstufe II) müssen in dem Fall leider auf der Schulbank sitzen bleiben. Aus einem recht einfachen Grund: In ihrem Alter können sie angemessener mit der Wärme umgehen. In jüngeren Klassen ist man dazu noch nicht so gut in der Lage. Trotzdem sollte die Kursleitung an hochsommerlichen Tagen Rücksicht nehmen. Schwerer Stoff wird an solchen Tagen nicht durchgenommen, vielleicht verlegt der Kurs die Unterrichtsstunde nach draußen ins Freie. Eine weiterer Grund gegen Hitzeferien in der Sek.II liegt im anstehenden Abitur. Bei zu häufigem Stundenausfall kann ein Teil relevanter Themen nicht vertieft werden. Dazu würden zusätzliche Hitzefrei-Tage beitragen. Das Lehrerkollegium sitzt übrigens mit der Schülerschaft in einem Boot. Sie haben ebenfalls keinen Anteil an den Hitzeferien, sondern harren weiter in der Schule aus.
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Volljährige Oberstufler*innen kommen ein kleines bisschen besser weg. Sie haben bei Hitze die Möglichkeit, sich schriftlich vom Unterricht zu befreien. Dasselbe gilt bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Gegebenenfalls greifen Sonderregelungen für Einzelne.

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