Das Lehnswesen im Mittelalter

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 Die mittelalterliche Ständegesellschaft war einerseits von der Königsherrschaft, andererseits vom Lehnswesen geprägt. Das Lehnswesen bildete hierbei die Grundlage der sozialen und politischen Ordnung des Hochmittelalters, indem es die politische wie ökonomische Abhängigkeit der Bevölkerung vom Herrschenden regelte und so die Verwaltung eines ausgedehnten Reiches über größere Distanzen zuließ.

Das Staatsmodell im Mittelalter

Der Staat im Mittelalter war kein Staat im heutigen Sinne. Moderne Staaten funktionieren durch zentrale Institutionen und Verwaltungen und haben auch geografisch-politisch einen zentralen Punkt, wie zum Beispiel eine Hauptstadt. Der Staat des Mittelalters war jedoch weniger zentral. Obwohl es einen König gab, hatte dieser selten einen festen Sitz. Der König und sein Hof reisten stattdessen konstant durch das Königreich. Diese Form der Regierung wird als Reisekönigtum bezeichnet.

Das permanente Reisen war Notwendig, damit der König einen Überblick über sein Reich behalten konnte. Gleichzeitig war es für ihn sehr wichtig, den Kontakt zu, und damit die Kontrolle über, Fürsten und Bischöfe seines Reiches behalten zu können. Da mittelalterliche Herrscher aufgrund der Größe ihrer Reiche und durch ihre eingeschränkte Mobilität in ihren Herrschaftsgebieten eine begrenzte Reichweite in ihren politischen Handlungen hatten, waren sie auf die Unterstützung durch solche adelige und geistliche Untertanen angewiesen. Diese sogenannten Grundherren übten auf ihren Ländereien sowohl Verwaltung- als auch Gerichtsfunktionen aus und agierten somit als „verlängerter Arm“ des Herrschers.

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Dieser Verwaltungsebene und dem König unterstellt waren die einfachen Bürger und Bauern, die an ihre Ländereien gebunden waren. Aus diesem Grund kann man hier nicht von bloßem Grundbesitz sprechen, denn die Menschen, die auf diesem Land lebten, wurden ebenfalls als Teil der Ländereien verstanden. Deswegen wird diese Form der Macht als Grundherrschaft bezeichnet. Weil der mittelalterliche Staat also aus vielschichtigen Verbindungen aus Lehnshöfen, Gefolgschaften, Schwurgemeinschaften und Leibherrschaft bestand, wird das mittelalterliche Staatsmodell auch als Personenverbandsstaat bezeichnet. Das Prinzip, das diesen Staat organisierte, war der Feudalismus.

Das Lehnswesen und das Prinzip der Grundherrschaft

Das Wort Lehen, im Lateinischen feudum, ist eng mit dem Wort „Leihen“ verwandt, welches das Grundprinzip des Lehnswesens im Mittelalter gut beschreibt. Der König verlieh sogenannte Lehen auf Lebenszeit an Adelige oder Bischöfe, welche die ihnen zugeteilten Ländereien im Gegenzug für den König verwalteten. Dieses Leihen geschah, anders als die Grundherschaft über die Bauern, auf Basis eines gegenseitigen Vertrages zwischen zwei grundsätzlich freien Personen. Die Adeligen oder Geistlichen wurden so zu Lehnsmännern, auch Vasallen genannt, die nun über die Rechte und Ämter des verliehenen Landes und der zugehörigen Bevölkerung verfügten. Den Vasallen standen durch die Verwaltung der Ländereien ebenfalls die Einkünfte und Erträge der Leihgaben zu. Von besonderer Bedeutung war auch der persönliche und politische Schutz des Vasallen, den er durch das Lehen vom König erfuhr.

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Im Gegenzug für diese Leihgabe verpflichteten sich die Vasallen zu lebenslanger Treue gegenüber dem König, die bei Übergabe des Lehens neben gegenseitiger Achtung feierlich geschworen wurde. Der Vasall war damit zur Gefolgschaft seines Königs in Frieden sowie im Kriegsfall verpflichtet. Diese Gefolgschaft bestand vorwiegend in der Verpflichtung, dem König im Kriegsfall Soldaten für das königliche Heer zu stellen. Darüber hinaus verpflichteten sich die Kronvasallen zur Unterstützung der Reichsverwaltung, indem sie für die ihnen zugeteilten Ländereien Verwaltungskompetenzen übernahmen. Diese Verwaltung des mittelalterlichen Staats über die Ebene der Grundherren ist die bereits erwähnte Grundherrschaft.

Zu Beginn dieses Systems war die Verleihung von Grund noch auf Lebenszeit beschränkt, aber den Vasallen gelang es bald, zwischen dem 10. und dem 12. Jahrhundert, die Erblichkeit von Lehen durchzusetzen. Somit wurde es zum einen schwieriger zwischen Lehen und Grundbesitz zu unterscheiden, zum anderen wurde auch die Macht des Königs dadurch beschränkt, das Ländereien in den Familienbesitz von Vasallen übergingen. Dies führte im Heiligen Römischen Reich zum Beispiel dazu, dass es eine sehr große Menge an kleinen Fürstentümer, Bistümer und ähnlichem gab.

Das Bauerntum

Teil des Lehnswesens war auch das Bauerntum. Wo es noch freie Bauern gab, was spätestens mit Beginn des Hochmittelalters selten geworden war, konnte der Lehnsherr die Ländereien wiederum an diese weiterverleihen. Ein Großteil der, auf dem Land leben und arbeitenden Bauern waren jedoch Halbfreie die an den Boden gebunden und mit ihm verleihen wurden. Sie waren zu Naturalabgaben verschiedenster Art sowie zum Dienst im Kriegsfall für den Lehnsherren verpflichtet. Der beherrschte Teil dieses Herrschaftsverhältnisses zu sein bedeutete, dass diesen Menschen kaum Grundrechte hatten. So durften sie unter anderem nicht ohne Zustimmung des Lehnsherren ihren Wohnort wechseln, nicht reisen und oder nicht heiraten.

Die soziale Position dieser Bauern sind nicht grundlegend anders als die der Sklaven im Römischen Reich. Dies ist kein Zufall: Da sich bestimmte Elemente aus dem römischen Kleintelwesen der Spätantike und dem germanischen Gefolgschaftswesen im Feudalismus des Mittelalters finden, geht man davon aus, dass beide Systeme zur mittelalterlichen Gesellschaftsordnung beitrugen. Während unter Historikern umstritten ist, ob das Lehnswesen schon gegen Ende des Frühmittelalters zur Zeit der Karolinger im 8. und 9. Jahrhundert verbreitet war, gilt es für das Hochmittelalter als feste Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Ordnung.

Das sich das existierende freie Bauerntum, welches mit Ende der römischen Leibherrenschaft entstanden war, wiederum in der Abhängigkeit von Lehnsherrschern wiederfand, lässt sich auf eine Reihe von Gründen zurückverfolgen. Als Teil des Lehnswesens standen die Bauern auch zum Beispiel dem Schutz des Grundherrn, der ihre Existenz in Anbetracht der allgegenwärtigen Gewalt im Mittelalter ebenfalls sicherte und besonders für die einfache Bevölkerung unabdingbar wichtig war. Auch konnten die Bauern teilweise so dem Kriegsdienst auch entgehen. Taten sie das nicht, würde dies bedeuten, dass ihre Ländereien und Höfe während dieser Zeit brachliegen und verfallen würden. Befand man sich einmal in dieser Position der Abhängigkeit, war es kaum möglich, sie wieder zu verlassen. Der Grund für die Abwesenheit von sozialer Mobilität ist das mittelalterliche System der Stände.

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Die Stände

Um die Gesellschaftsordnung des Mittelalters und das Lehnswesen zu verstehen, ist es sinnvoll, sich die Gesellschaftsstruktur wie eine Pyramide vorzustellen: Die Spitze der Pyramide bildete der König, der Ländereien und Ämter an Adel und Klerus verlieh und ihnen Schutz gewährte. Die zweite Ebene der Pyramide bildeten die Bischöfe, Grafen und Herzöge, die dem König im Mittelalter als Kronvasallen unterstellt waren. Als Teil des Lehnswesens leisteten sie dem Herrscher Gefolgschaft und erfüllten Amts- und Kriegsdienste für diesen. Ihnen unterstellt waren die Untervasallen, die Adelige oder Geistliche von geringerem Stand waren. Zu dieser Schicht gehörten beispielsweise Äbte und Ritter, aber auch Beamte, die unter dem Schutz der Kronvasallen standen und ebenfalls Amts- und Kriegsdienste leisteten. Die Untervasallen vergaben das Land an die abhängigen Bauern und Knechte, die als unterster Stand des Lehnswesens Frondienste sowie Güterabgaben leisteten und den übergeordneten Ständen mit Treue und Gefolgschaft verpflichtet waren.

Das Konzept des Standes unterscheidet sich auch fundamental von dem der Schicht (oder auch dem der Klasse). Die Position die eine einzelne Person innerhalb eines Standes hatte, war gottgegeben und unveränderlich. Es gab keinerlei Aufstiegs- oder Abstiegschancen. Wie genau sich eine Person verhielt, hatte auch keinen Einfluss darauf, ob sie als Teil des jeweiligen Standes verstanden wurde. Die mittelalterliche Gesellschaft war somit nicht durchzogen von Aufstieg und Abstieg. Vielmehr war sie sehr starr und lies keine Bewegungen zwischen den von Geburt an feststehenden sozialen Positionen zu.

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