Die Europäische Union als Wirtschaftsraum

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Die Europäische Union in ihrer heutigen Form bestand nicht immer so, sondern hat sich erst im Laufe der Jahrzehnte sukzessive zu dem entwickelt, wie Du sie heute kennst. Dahinter stand die Idee einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit nach dem zweiten Weltkrieg. Neben dem erfolgreichen Aufbau der innereuropäischen Wirtschaftsbeziehungen und anderer Vorteile hat die EU auch erreicht, dass seit über 70 Jahren Frieden in der EU herrscht.

Die Europäische Union und ihre Entstehung

Die Verträge, die zur Entstehung der EU führten

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss aus mittlerweile 28 Staaten, auch Staatenverbund genannt. Ihr geht eine lange Geschichte voraus. Ihre Ursprünge hat sie in der 1951 gegründeten Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) die aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und der Niederlande bestand.

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Die Montanunion hatte ausschließlich wirtschaftliche Interessen. Bereits 1957 aber entwickelte sich die Montanunion weiter: am 25. März unterzeichneten dieselben Länder die Römischen Verträge. Die Römischen Verträge bestanden aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), dem EURATOM-Vertrag sowie dem Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften, die die Zusammenarbeit zwischen Montanunion, EWG und EURATOM regelten. Dies war die Vorstufe zum heutigen Europaparlament.

Erst der berühmte Vertrag von Maastricht, der im Jahr 1992 geschlossen wurde, besiegelte die Gründung der EU. Der Vertrag enthielt nicht nur den Beschluss zur Wirtschafts- und Währungsunion, sondern bestimmte auch eine engere Kooperation hinsichtlich Außenpolitik und Justiz sowie der Innenpolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten. Im Rahmen dieses Vertrag erfolgte eine Umbenennung der EWG in EG; Europäische Gemeinschaft.

Die EG regelte die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragen. Sie bildete die erste Säule der späteren EU, die zweite Säule beinhaltete die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, während die dritte Säule die Zusammenarbeit der Polizei und Justiz repräsentierte.

Bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Jahr 2009 verfügte die EG über eine eigene Rechtspersönlichkeit und hatte damit eine bestimmte Handlungsfähigkeit inne. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erlosch diese Rechtspersönlichkeit und wurde an die Dachorganisation der drei Säulen, die EU, übertragen.

Die Mitgliedsstaaten

Die an der Gründung der EU beteiligten Staaten umfassten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien und die Niederlande. Im Jahr 1973 traten Dänemark, Irland sowie das Vereinigte Königreich bei. Anfang der achtziger Jahre folgte dann Griechenland, 1986 schließlich Portugal und sein Nachbar Spanien. Schweden, Finnland und Österreich traten Mitte der neunziger Jahre bei, 2004 kamen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn hinzu sowie die Insel Malta und der griechische Teil von Zypern, im Jahr 2007 schließlich Rumänien und Bulgarien. Als bisher letztes Mitglied wurde Kroatien 2013 in den Staatenverbund aufgenommen. Die EU umfasst derzeit 28 Mitgliedsstaaten.

Die Europäische Union als Wirtschaftsraum

Die EU als in sich abgeschlossener Wirtschaftsraum

Mit dem Wirtschaftsraum der Europäischen Union ist in der Regel der EU-Binnenmarkt gemeint. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt der 28 Mitgliedsstaaten stellt er den größten gemeinsamen Markt der Welt dar.

Im sogenannten Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind vier Grundfreiheiten festgehalten, auf denen der EU-Binnenmarkt im Wesentlichen fußt. Dazu zählen der freie Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Der freie Warenverkehr birgt den Vorteil des zollfreien Handels zwischen den Mitgliedsstaaten, auch als Zollunion bezeichnet. Von der Personenfreizügigkeit hast du vielleicht schon einmal Gebrauch gemacht, als du in den Urlaub gefahren bist. Bist du innerhalb der EU geblieben, fanden keine Grenzkontrollen an den Grenzübergängen statt. Unternehmer*innen profitieren außerdem von der Dienstleistungsfreiheit, das heißt, sie können ihre Leistungen und Services nicht nur innerhalb des Landes anbieten, in dem sie ihren Unternehmenssitz haben, sondern EU-weit. Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr kommt nicht nur diesen Unternehmen zugute, sondern auch dir, wenn du beispielsweise Schuhe aus Italien oder einem anderen EU-Land bestellst – du zahlst keinen Zoll.

Um die Durchsetzung von Richtlinien, Normen und Gesetzen zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleisten zu können, ist oftmals einen Harmonisierung notwendig, d.h. eine Anpassung.

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Neben dem innereuropäischen Handel bestehen zudem gesonderte Verträge mit den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation (siehe unten), der Schweiz (bilaterale Verträge, siehe unten) sowie einer Zollunion mit den Ländern Andorra, Monaco, San Marino und der Türkei.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EU und EFTA)

Von der EU als Wirtschaftsraum unterscheidet sich der Europäische Wirtschaftsraum. Dieser ist quasi eine Erweiterung der Europäischen Union und umfasst 31 Länder.

Als Europäischer Wirtschaftsraum wird die vertiefte Freihandelszone zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bezeichnet (Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ewr-36670). Innerhalb einer Freihandelszone können die Länder, die sich darin befinden, Handel ohne Zölle oder andere Handelshemmnisse wie beispielsweise rechtliche oder technische Vorschriften und Zulassungsbedingungen, betreiben. Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wiederum hat seit ihrer Gründung im Jahr 1960 die Verflechtung des Handels ihrer Mitgliedsstaaten und deren wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Ziel.

Mittlerweile gehören ihr nur noch Island, Liechtenstein, die Schweiz und Norwegen an. Drei der vier genannten Länder, nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen, bilden zusammen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum. Innerhalb dieses Gebiets gelten vier besondere Freiheiten: Waren-, Personen,- Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Sie bilden zusammen die vier sogenannten Grundfreiheiten, die im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten nahezu alle Vorschriften, die auch innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union existieren. Anders als in der EU besteht aber keine Zollunion, überdies fallen auch sogenannte Verbrauchssteuern bei der Einfuhr bestimmter Güter aus den EFTA-Staaten nach Europa an.

Gegründet wurde der Europäische Wirtschaftsraum zum Zweck der Erweiterung des Binnenmarktes der Europäischen Union und der Anwendung der dort geltenden Bestimmungen auch auf die EFTA-Länder. Die im EU-Binnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften werden dann auch Teil der Rechtsvorschriften der EWR-Länder.

2019 zählt allein die EU rund 513,5 Millionen Einwohner. Zusammen mit den Ländern der EFTA hat der Europäische Wirtschaftsraum damit um die 530 Millionen Einwohner.

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Bilaterale Verträge mit der Schweiz

Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes. Um aber dennoch möglichst einfache Handelsbeziehungen mit ihr zu pflegen, wurden bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschaffen. Sie regeln nicht nur den Handel, sondern auch die politische und kulturelle Zusammenarbeit. Dazu zählen unter anderem auch die Personenfreizügigkeit, Abkommen über den Land- und Luftverkehr oder den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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