Bedingungen für Gutscheine

Für das Einlösen von Gutscheinen geltend die folgenden Bedingungen:

  • Gutscheine, die im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend als “Aktionsgutscheine” bezeichnet), können nur bei einer Bestellung im Online-Shop von nachgeholfen.de und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
  • Einzelne Artikel können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, falls sich eine solche Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
  • Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine Verrechnung im Nachhinein ist nicht möglich.
  • Pro Abo-Abschluss kann immer nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Einlösung von mehreren Gutscheinen gemeinsam ist nicht möglich.
  • Der Bestellwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen.
  • Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
  • Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird nicht in Bargeld ausgezahlt. Es wird nicht verzinst.
  • Wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt, wird der Aktionsgutschein nicht erstattet.